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Service
Wir starten auch bei Ihnen
Ballonhülle wird zum Füllen ausgelegt
Unter bestimmten Voraussetzungen starten wir auch bei Ihnen im Garten. Unsere Piloten sind im Besitz einer "Allgemeinerlaubnis", diese gestattet es (unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften) auch außerhalb von zugelassen Startplätzen eine Ballonfahrt zu beginnen.
Dazu sind folgende Punkte notwendig:
- ebene Grasfläche, Größe ca. 50 x 50 Meter
- Hindernisfreiheit in Abfahrtrichtung
- Genehmigung des Grundstückeigentümers muß vorliegen
- im näheren Umkreis dürfen keine zugelassenen Startplätze liegen
- die Luftraumstruktur ermöglicht Ballonfahrten
Im Zweifelsfall entscheiden unsere Piloten, ob der Startplatz geeignet ist!